Bildungsgutschein
Seit April 2011 können Familien,
die Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
- den Kinderzuschlag oder Wohngeld
beziehen, auch kostenlose Lernförderung über einen Bildungsgutschein für ihre Kinder beantragen, die sich noch in der Schule oder einer anderen (Berufs-)Ausbildung befinden. Diese Förderung gilt bis zu einem Alter von 25 Jahren.
Die Beantragung des Bildungsgutscheins ist in der Regel sehr unkompliziert, unterscheidet sich bundesweit jedoch im Detail.
Bildungsgutschein beantragen:
Sprechen Sie zuerst am besten Ihren Sachbearbeiter an, der für Sie als Leistungsempfänger zuständig ist (z.B. im Jobcenter). Oder fragen Sie im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung nach dem für Sie zuständigen Ansprechpartner. Für Weil am Rhein ist das Herr Remo Schamberger.
Bestandteil des Antrags ist auch eine Bestätigung der Schule mit einer Beschreibung des notwendigen Förderbedarfs (Fächer, Anzahl der Wochen-Ustd., Dauer der Nachhilfe).
Nachhilfe erhalten:
- Sie reichen Sie den Bildungsgutschein beim der Nachhilfeeinrichtung ein
- Wir führen die Nachhilfe gemäß Bewilligung durch
So erfolgt die Abrechnung
Die Nachhilfe-Stunden werden von uns direkt mit der Behörde abgerechnet, die die Bewilligung ausgestellt hat. Liegt der bewilligte Betrag für 1 Ustd. unter dem bei uns gültigen Tarif, fällt evtl. ein kleiner Zuzahlungsbetrag an, der von uns mit Ihnen (= Antragsteller) abgerechnet wird. Diesen Sachverhalt besprechen wir vor Beginn des Unterrichts mit Ihnen. Grundsätzlich entscheiden Sie, ob die Nachhilfe von uns durchgeführt werden soll.
Info-Telefon der ILA International Learn Academy:
07621/162 00 83
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein, zur Beantragung und zu den zuständigen Ansprechpartnern finden Sie auch hier…
Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld:
Jobcenter Landkreis Lörrach
Brombacher Str. 2
79539 Lörrach
Tel.: 01801 00253550 700
(kostenpflichtig: 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent pro Minute)
E-Mail: ARGE-Loerrach@arge-sgb2.de
Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld:
Servicebüro Bildung & Teilhabe
Zimmer 1.44
Brombacher Straße 2
79539 Lörrach
Tel.: 0180 100253 550 771
(kostenpflichtig: 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent pro Minute)
Hinweis: Die Nachhilfe- & Sprachschule übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständig- und Richtigkeit der auf dieser Seite gemachten Angaben.
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