Kosten für Nachhilfe von der Steuer absetzen

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Geschäftsfrau hält Daumen hoch
 
Als ich am Wochenende die Termine in den Familienkalender schrieb, fiel es mir wieder ein. Er kommt. Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuer. Am 31. Mai. So wie jedes Jahr. Und wie jedes Jahr wieder überraschend. Ich schiebe es dann noch ein paar Wochen vor mir her, aber spätestens Anfang Mai muss ich doch ran.
Eigentlich sollte man sich ja doch intensiver mit dem Thema beschäftigen. Oder nutzen Sie wirklich alle Möglichkeiten aus, um Steuern zu sparen? Geben Sie alle Kosten an, die möglich sind? Ich versuche es zumindest. Trotzdem werde ich hin und wieder überrascht. Erst neulich bin ich im Internet über einen Artikel gestolpert. Das klang aber auch zu schön, um wahr zu sein: unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Kosten für den Nachhilfeunterricht von der Steuer absetzen.
Vorweg: Ich kann es leider nicht. Aber Sie vielleicht? Grundsätzlich ist der Abzug von Nachhilfekosten nämlich nicht möglich. Aber: kein Grundsatz ohne Ausnahme!

Ausnahme 1: Umzug aus beruflichen Gründen

Die Familie muss aus beruflichen Gründen umziehen. In der Regel bedeutet das auch: Schulwechsel. Treten in der neuen Schule Probleme auf und wird dadurch Nachhilfeunterricht nötig, kann man die Kosten in der Steuererklärung angeben. Genauere Infos finden Sie hier.

Ausnahme 2: Legasthenie

Die Diagnose „Legasthenie“ ist sicher kein Grund zur Freude. Um die Belastung etwas zu mildern, können Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu zählt auch Nachhilfeunterricht. Im Vorfeld ist allerdings ein ärztliches Attest nötig. Wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen (zum Beispiel Zuzahlungen zu Medikamenten) gilt die Untergrenze der zumutbaren Eigenbelastung. Mehr zum Thema außergewöhnliche Belastung erfahren Sie hier.
 



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